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Juni 2009
Was ist Internetstrafrecht ?
Unter dem Begriff Internetstrafrecht werden alle strafrechtlichen Fälle und Probleme zusammengefasst, die irgendeinen Bezug zum Internet haben.
Weniger Kilometer ...
Neben computerspezifischen Straftaten gibt es hier alle Erscheinungsformen der klassischen Kriminalität, die sich von herkömmlichen Begehungsformen im wesentlichen dadurch unterscheiden, dass Täter weniger Kilometer zurücklegen. Glücksspiele im Internet, betrügerische Online-Auktionen, illegale Musikdownloads und Dialer werden von einem Computer aus organisiert.
... mehr Rechtsfragen
Neue Rechtsfragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Erhebung und Sicherung der relevanten Beweise sowie der Ermittlung und Zurückverfolgung von Tätern in Datennetzen.
Strafrecht und Strafprozess
Zum materiellen Strafrecht gehören z.B. die Strafbarkeit der Blockade einer Internetseite oder die Strafbarkeit des „Phishing“ oder strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Online-Spielen wie «Second Life». Das Prozessrecht befasst sich z.B. mit der Zulässigkeit der Online-Durchsuchung.
Tatort Internet
Internetkriminalität überschreitet die nationalen Grenzen. Die Bestimmung des für den Strafprozess maßgeblichen Tatorts ist in all diesen Fällen schwierig. Inhalte ausländischer Server können auch im Inland abgerufen werden können. Bei manchen Phänomenen stellt der Boom der Computer- und Internettechnologie Rechtsanwender wie Gesetzgeber vor erhebliche Probleme. De Gesetzgeber versucht die festgestellten Strafbarkeitslücken zu schließen, die mit dem Aufkommen computergestützter Informations- und Kommunikationssysteme entstehen.
Auf dieser Seite können Sie sich stets aktuell informieren.
Die Seite versteht sich als laufend aktualisierte Sammlung, die in erster Linie Gerichtsentscheidungen zum deutschen Internetstrafrecht und Strafprozeßrecht aufnimmt, aber auch Erläuterungen zu gesetzlichen Regelungen und Presseberichte zum internationalen Internetstrafrecht.
Die „Entscheidungssammlung“ ... bietet eine Auswahl von Gerichtsentscheidungen zum Internetstrafrecht aber auch - soweit Gerichtsentscheidungen noch nicht vorliegen - Informationen zu einzelnen Erscheinungsformen des Internetstrafrechts und (neuen) gesetzlichen Regelungen.
Um die Handhabung benutzerfreundlicher zu machen, gibt es das Stichwortverzeichnis. Sie finden eine kurze Einführung und danach meist eine oder mehrere Gerichtsentscheidungen in der Zusammenfassung.
In der Rubrik „Aktuelles“ ...finden Sie ständig aktualisierte Informationen zu allen Themen, die mit dem Internetstrafrecht im Zusammenhang stehen.
Anregungen und Hinweise
Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar. Insbesondere freuen wir uns über die Zusendung bisher nicht veröffentlichter Gerichtsentscheidungen.
Wichtiger Hinweis für den Nutzer der Entscheidungssammlung
Einzelne Gerichtsentscheidungen beanspruchen keine Allgemeinverbindlichkeit. Inwieweit eine Gerichtsentscheidung tatsächlich auf Ihren konkreten Sachverhalt anzuwenden ist, bedarf der sorgfältigen Prüfung. Die Entscheidungen verschiedener Gerichte zu einzelnen Fragen stimmen auch nicht immer überein und in jedem Falle sollte der Nutzer rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor eine der Gerichtsentscheidungen zur Grundlage seines Handelns macht.
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