LG Augsburg mit Strafaussetzung trotz Millionenschaden

Wirtschaftsstrafrecht - Umsatzsteuer-Strafverfahren - Strafaussetzung rechtskräftig

Düsseldorf 28.07.2016 - Das Urteil des Landgerichts Augsburg (15 Kls 501 Js 112253/13) wegen eines europaweiten Umsatzsteuerkarussells ist rechtskräftig. Trotz des hohen Millionenschadens wurde die Strafe der Mandantin zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat insoweit die Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Die meisten Geschäfte des Umsatzsteuerkarussells wurden über eine Zahlungsplattform im Internet abgewickelt, die für die Geldwäsche-Kontrolle kaum einsehbar war. Insgesamt ging es um Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.

 

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